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Zahnersatz

Der Verlust von Zähnen kann dank der modernen Zahnmedizin problemlos behandelt werden.

Kommt es aufgrund von Unfällen oder aus altersbedingten Gründen zum Verlust von Zähnen oder gar ganzen Zahnreihen, bzw. sind die Füllungen einzelner Zähne so groß, dass deren Stabilität nicht mehr gewährleistet ist, bedient sich die moderne Zahnmedizin der Möglichkeiten des Zahnersatzes – dem Ersatz fehlender natürlicher Zähne.

Welche Maßnahmen beim Zahnersatz gibt es?

Fehlt z.B. im Seitenzahnbereich ein Backenzahn, umfasst die Regelversorgung eine festsitzende metallische Brücke, die mithilfe von Kronen an den an der Lücke angrenzenden Zähnen verankert wird. Aus ästhetischen Gründen wird diese Brücke im Rahmen der gleichartigen Versorgung mit zahnfarbenem Material verblendet, sodass zwischen dem Ersatz und den natürlichen Zähnen kein optischer Unterschied zu erkennen ist. Als andersartige Versorgung bieten sich Implantate an, die als künstliche Zahnwurzel fest in den Kiefer eingesetzt werden und anschließend durch die Befestigung einer Krone den fehlenden Zahn ersetzen.

Wie läuft die Behandlung bei Zahnersatz ab?

Der Ablauf der vollständigen Behandlung gliedert sich in vier wesentliche Schritte:

  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans:
    Nach der Feststellung der Notwendigkeit eines Zahnersatzes, werden vom Zahnarzt Angaben zum aktuellen Zahnstatus, der Regelversorgung sowie der geplanten Therapie mit den voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten gemacht. Der Heil- und Kostenplan bildet die Grundlage für die Versorgung mit Zahnersatz.
  • Prüfung und Zuschussfestsetzung: Nach der Erstellung des Heil- und Kostenplans wird dieser gemeinsam mit dem Bonusheft des Patienten an die Krankenkasse geschickt. Diese prüft den Plan innerhalb von drei Wochen und legt nach Bewilligung einen Festzuschuss für die Behandlung fest.
  • Behandlung: Sobald der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse bearbeitet wurde, beginnt die Behandlung. Sind während der Durchführung der behandelten Maßnahmen Anpassungen des Heil- und Kostenplans notwendig, so bedarf es einer erneuten Korrektur des Plans durch die Krankenkasse.
  • Abrechnung: Nach abgeschlossener Behandlung erhält der Patient eine Rechnung über den zu zahlenden Eigenanteil. Im Falle einer Zahnzusatzversicherung wird dieser Betrag erstattet.

Wie kann ich beim Zahnersatz sparen?

Je nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund stellt die Krankenkasse feste Zuschüsse für gesetzlich krankenversicherte Patienten bereit. Zudem sind die Kosten der Behandlung abhängig von den persönlichen Ansprüchen der Patienten. Der Nachweis regelmäßiger Zahnarztbesuche durch das Bonusheft ermöglicht in allen Fällen eine Erhöhung des Festzuschusses der Krankenkasse: Können die Zahnarztbesuche über die letzten fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden, so kann eine Erhöhung des Zuschusses um etwa 20% erwartet werden. Bei zehn Jahren steigt dieser sogar um weitere 10%. Für Versicherte mit geringem Einkommen kann die Regelversorgung im Rahmen der Härtefallregelung vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Andere Therapiemöglichkeiten werden in diesem Fall mit dem doppelten Festzuschuss unterstützt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuererklärung aufzuführen, was in einer geringeren Lohn- bzw. Einkommenssteuer resultieren kann.

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Zahnersatz und freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!